Beitreten

Pächter/Mitpächter

Sobald ein Garten frei wird, kann dieser – auch unterjährig – vergeben werden. Voraussetzung ist, dass Vorpächter, Vorstand und neuer Pächter sich über die Übernahmemodalitäten einigen.

Der Gartenpächter (Hauptpächter) wird dann  gleichzeitig Mitglied im Landesverband Bayerischer Kleingärtner e.V.  Es ist auch möglich, als Mitpächter zu einem Garten in den Verein einzutreten. Als Mitpächter beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag derzeit 12,00 Euro. 

Es entstehen folgende jährliche Kosten für den Garten:

Derzeit belaufen sich die jährlichen Gesamtkosten zwischen 220 und 320 Euro im Jahr.

Fördermitglied

Bei Interesse kann sich jeder Weilheimer Bürger um eine Gartenparzelle in unserer Kleingartenanlage bewerben. Voraussetzung dafür ist zunächst eine sog. Fördermitgliedschaft in unserem Verein.

Die jährlichen Kosten der Vereinsmitgliedschaft als Fördermitglied betragen derzeit 12,00 Euro.


Unsere Gartenordnung

2016-06-10 - Gartenordnung.pdf

Formalitäten

Falls Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Verein haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Post an uns. Zur Zeit haben wir keine freien Gärten zu verpachten. Wir führen deshalb eine Warteliste, mit maximal fünf Anwärtern.

Falls Sie Fördermitglied werden wollen, übersenden Sie uns bitte die beiden ausgefüllten Formulare.

Formulare

Hier finden Sie weitere Infos zu unserem Verein: 

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