Beitreten
Pächter/Mitpächter
Sobald ein Garten frei wird, kann dieser – auch unterjährig – vergeben werden. Voraussetzung ist, dass Vorpächter, Vorstand und neuer Pächter sich über die Übernahmemodalitäten einigen.
Der Gartenpächter (Hauptpächter) wird dann gleichzeitig Mitglied im Landesverband Bayerischer Kleingärtner e.V. Es ist auch möglich, als Mitpächter zu einem Garten in den Verein einzutreten. Als Mitpächter beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag derzeit 12,00 Euro.
Es entstehen folgende jährliche Kosten für den Garten:
Mitgliedsbeitrag
Beitrag zum Landesverband
Pachtzins – abhängig von der Gartengröße
Versicherungsbeitrag (Gebäude, Inhalt und Solar) – nach Höhe der Versicherung
Wasserkosten – sofern ein Wasseranschluss vorhanden ist – nach Verbrauch
Derzeit belaufen sich die jährlichen Gesamtkosten zwischen 220 und 320 Euro im Jahr.
Fördermitglied
Bei Interesse kann sich jeder Weilheimer Bürger um eine Gartenparzelle in unserer Kleingartenanlage bewerben. Voraussetzung dafür ist zunächst eine sog. Fördermitgliedschaft in unserem Verein.
Die jährlichen Kosten der Vereinsmitgliedschaft als Fördermitglied betragen derzeit 12,00 Euro.
Unsere Gartenordnung
Formalitäten
Falls Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Verein haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Post an uns. Zur Zeit haben wir keine freien Gärten zu verpachten. Wir führen deshalb eine Warteliste, mit maximal fünf Anwärtern.
Falls Sie Fördermitglied werden wollen, übersenden Sie uns bitte die beiden ausgefüllten Formulare.